1. Die Beiträge sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden auch alle bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit noch anfallenden Beiträge sofort zur Zahlung fällig.
2. Kann ein Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden, so entstehen automatisch 6 € Rücklastschriftgebühren, welche das Mitglied zu entrichten hat. Des Weiteren wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
3. Bei einer schwerwiegenden Krankheit besteht unter Vorlage eines ärztlichen Attests (lebenslang sportunfähig) ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
4. Aus einem wichtigen Grund, wie z. B. einer Erkrankung, einer Schwangerschaft o. ä., kann die Mitgliedschaft nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die entsprechende Zeit stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich so um die Stilllegungsdauer. Eine Stilllegung kann nicht rückwirkend beantragt werden und benötigt eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen vor der nächsten Abbuchung. Dem Mitglied entstehen keine extra Kosten, die Bearbeitung der Stilllegung wird mit der Servicepauschale verrechnet.
5. Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Das Mitglied darf diesen Mitgliedsausweis ausschließlich zum eigenen Gebrauch der Einrichtung nutzen. Jeder darüberhinausgehende Gebrauch, insbesondere die Überlassung des Mitgliedsausweises an Dritte, ist untersagt. Die unberechtigte Weitergabe und der Missbrauch durch Dritte begründet XGYM Ludwigshafen als einen außerordentlichen Kündigungsgrund unter Fortzahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum Vertragsende.
6. Für den Verlust des Mitgliedsausweises wird eine erneute Gebühr in Höhe von 19,90€ für die Erstellung eines neuen Mitgliedsausweises erhoben. Kann das Mitglied den Mitgliedsausweis dreimal nicht vorweisen, so wird ein neuer Mitgliedsausweis in Höhe von 19,90€ geltend gemacht.
7. Das XGYM Ludwigshafen übernimmt keinerlei Haftung für die vom Mitglied selbst verschuldeten Unfälle. Im Übrigen ist die Haftung vom XGYM Ludwigshafen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder eine Haftpflichtversicherung einspringt.
8. Um Verletzungen zu vermeiden, ist das Mitglied dazu verpflichtet, während des Trainings festes Schuhwerk zu tragen. Ein Training ohne saubere Wechselturnschuhe ist nicht gestattet.
9. Aus hygienischen Gründen ist jedes Mitglied dazu verpflichtet, während des Trainings auf der Fläche oder im Kursraum ein Handtuch unter zulegen. Des Weiteren müssen die Cardiogeräte nach Benutzung desinfiziert werden.
10. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet. Das Verwenden von Dopingmitteln, Testosteron und Steroiden oder ähnliche verbotene Substanzen ist untersagt und führt zur außerordentlichen Kündigung unter Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Laufzeitende.
11. Nach dem Training muss der Spind leergeräumt werden.
12. Bei Verlust der XGYM Getränkeflasche obliegt es dem Mitglied, ob er eine neue Getränkeflasche in Höhe von 3,00 € erwirbt. XGYM Ludwigshafen ist bei Verlust nicht verpflichtet, kostenfrei eine neue Getränkeflasche zu stellen. Das Zapfen an der Getränkeanlage ist aus hygienischen Gründen nur mit der XGYM Getränkeflasche gestattet.
13. Aus Gründen der Sicherheit werden Teile des XGYM Ludwigshafen (z. B. der Eingangs- und Thekenbereich sowie der Kraftraum) videoüberwacht.
14. Durch eine Verlegung des Sitzes vom XGYM Ludwigshafen innerhalb des Stadtgebietes, einen Wechsel des Inhabers oder der Rechtsform wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.
15. Das Mitglied unterliegt der ausgehängten Hausordnung. Mit der Unterschrift i. V.m. dem Abschluss einer Mitgliedschaft willigt das Mitglied den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung ein und hat dieser Folge zu leisten.
16. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Bankdaten müssen mindestens 2 Wochen vor der nächsten Abbuchung schriftlich eingereicht werden. Andernfalls können dem Kunden Gebühren entstehen.
17. Die Solarium Nutzung ist an Werktagen ab 08:00 Uhr und am Wochenende/ Feiertagen ab 10:00 Uhr möglich. Dies zählt auch für das Entwerten des Parktickets. Das Parken ist nur während der Trainingszeit kostenfrei.